Corona-Vorschriften

Niedersächsische Corona-Verordnung

Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben. Die noch vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen ist seit dem 8. April 2023 weggefallen.

Damit sind mit Wirkung vom 8. April 2023 alle staatlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen weggefallen.

Die nachstehende Fassung trat am 1. März 2023 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 2. Februar 2023

Die nachstehende Fassung trat am 2. Februar 2023 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 1. Oktober 2022

Die nachstehende Fassung trat am 30. September außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 31. August 2022

Die nachstehende Fassung trat am 22. Juni außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 25. Mai 2022

Die nachstehende Fassung trat am 25. Mai außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 25. April bzw. 2. Mai 2022 (§ 8)

Die nachstehende Fassung trat am 29. April – bzw. § 8 (Schulen) am 2. Mai – außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 3. April 2022

Die nachstehende Fassung trat am 3. April außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 19. März 2022

Die nachstehende Fassung trat am 19. März außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 4.März 2022

Die nachstehende Fassung trat am 4. März außer Kraft:
Niedersächsiche Corona-Verordnung gültig ab 24. Februar 2022

Die nachstehende Fassung trat am 24. Februar außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 2. Februar 2022

Die nachstehende Fassung trat am 2. Februar außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 15. Januar 2022

Die nachstehende Fassung trat am 15. Januar außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 27. Dezember 2021

Die nachstehende Fassung trat am 27. Dezember außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 21. Dezember 2021

Die nachstehende Fassung trat am 21. Dezember außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 14. Dezember 2021

Die nachstehende Fassung trat am 12. Dezember außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung gültig ab 01. Dezember 2021

Die nachstehende Fassung trat am 24. November 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung (gültig ab 11.11.2021) – PDF, nicht barrierefrei

Die nachstehende Fassung trat am 11. November 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung (gültig ab 08.10.2021) – PDF, nicht barrierefrei

Die nachstehende Fassung trat am 08. Oktober 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung (gültig ab 22. September 2021) – PDF, nicht barrierefrei

Die nachstehende Fassung trat am 22. September 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung (gültig ab 25. August 2021)

Die nachstehende Fassung trat am 25. August 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 28. Juli 2021) – PDF, nicht barrierefrei

Die nachstehende Fassung trat am 28. Juli 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 16. Juli)

Die nachstehende Fassung trat am 16. Juli 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 19. Juni 2021)

Die nachstehende Fassung trat am 19. Juni außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 5. Juni 2021)

Die nachstehende Fassung trat am 5. Juni außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 31. Mai 2021)

Die nachstehende Fassung trat am 31. Mai außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 25. Mai 2021) – mit markierten Änderungen

Die nachstehende Fassung trat am 25. Mai außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 10. Mai 2021) – mit markierten Änderungen

Die nachstehende Fassung trat am 10. Mai außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 24. April 2021) – mit markierten Änderungen 

Die nachstehende Fassung trat am 24. April außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung- Lesefassung (gültig ab 19. April 2021) – mit markierten Änderungen

Die nachstehende Fassung trat am 19. April außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung- Lesefassung (gültig ab 12. April 2021) – mit markierten Änderungen

Die nachstehende Fassung trat am 12. April außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung- Lesefassung (gültig ab 29. März 2021) – mit markierten Änderungen

Die nachstehende Fassung trat am 28. März außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 15. März) – mit markierten Änderungen

Die nachstehende Fassung trat am 13. bzw. 15. März 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 8. März) – mit markierten Änderungen

Die nachstehende Fassung trat am 8. März 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 1. März) – mit markierten Änderungen

Die nachstehende Fassung trat am 1. März 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 13. Februar) – mit markierten Änderungen

Die nachstehende Fassung trat am 13. Februar 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 24. Januar 2021) – mit markierten Änderungen)

Die nachstehende Fassung trat am 24. Januar 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 10. Januar 2021) – mit markierten Änderungen)

Die nachstehende Fassung trat am 10. Januar 2021 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 24. Dezember 2020 – mit markierten Änderungen)

Die nachstehende Fassung trat am 24. Dezember 2020 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung – Lesefassung (gültig ab 23. Dezember 2020 – mit markierten Änderungen)

Die nachstehende Fassung trat am 23. Dezember 2020 außer Kraft:
Niedersächsische Corona-Verordnung) – Lesefassung (gültig ab 16. Dezember 2020 – mit markierten Änderungen)

Niedersächsische Absonderungs­verordnung

Die Niedersächsische Absonderungsverordnung ist am 31. Januar 2023 außer Kraft getreten.
Damit entfällt zum 1. Februar die Isolationspflicht bei einer Infektion. Das bedeutet, dass eine fünftägige Isolation sowie ein PCR-Test im Falle eines positiven Selbsttests nicht mehr zwingend vorgeschrieben sind.

Bisherige Regelungen

Maskenpflicht (FFP2)
entfällt seit dem 8. April 2023

Testnachweispflicht
weggefallen zum 1. März 2023

Kontaktregelungen
Keine Beschränkungen

Gastronomie
Keine Beschränkungen

Beherbergung (Hotel, Pensionen, etc.)
Keine Beschränkungen

Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars u.ä.
Keine Beschränkungen

Körpernahe Dienstleistungen
Keine Beschränkungen

Einzelhandel
Keine Beschränkungen

Kinos, Theater, Spielbanken, Zoos, Freizeitparks sowie bei Kulturveranstaltungen etc.
Keine Beschränkungen

Nutzung von Sportanlagen
Keine Beschränkungen

(Groß)Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte
Keine Beschränkungen

Versammlungen unter freiem Himmel (Kundgebungen, Demonstrationen etc.)
Keine Beschränkungen

Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Wegfall der Maskenpflicht seit dem 8. April 2023

Besuche in Heimen und Einrichtungen
Wegfall der Maskenpflicht seit dem 8. April 2023

Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen etc.
Wegfall der Maskenpflicht seit dem 8. April 2023

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege

  • Keine Testnachweispflicht
  • Freiwilliges Testangebot (bis zu 2 x pro Woche) für betreute Kinder ab 3 Jahren
  • Tests werden durch die Einrichtung bereitgestellt

Schulbetrieb

  • Keine Testnachweispflicht
  • Freiwilliges Testangebot (bis zu 2 x pro Woche) für Schülerinnen und Schüler
  • Tests werden durch die Schule bereitgestellt

Öffentlicher Personennahverkehr und Personenfernverkehr
Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr ist bereits zum 2. Februar 2023 entfallen

Infektionsschutz am Arbeitsplatz
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales