Kinderbetreuung und Schule
Der Krieg in der Ukraine verstört und verängstigt Kinder und Jugendliche – einige von ihnen haben Familienangehörige in der Ukraine oder Russland. Andere Kinder kommen als Schutzsuchende nach Niedersachsen. Auf dieser Seite möchten wir einen Überblick über die Betreuungsmöglichkeiten in Kindergärten (Kita) und Schule geben sowie Hinweise für Betreuende, wie sie Ängsten und Sorgen sowie psychischen und physischen Belastungsreaktionen begegnen können.
Kinder und Jugendliche aus den ukrainischen Kriegsgebieten können und sollen in Niedersachsen unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen. Wie alle Kinder und Jugendlichen haben auch geflüchtete Kinder und Jugendliche ein Recht auf kostenlose Betreuung, kostenlosen Schulunterricht oder eine berufliche Bildung durch den Staat – je nach ihrem Alter.
Informationen zum Download:
Mein Kind im Kindergarten – Моя дитина вдитячому садку
Інформація для батьків про дитячі садки та денний догляд за дітьми в Нижній Саксонії (PDF)– Informationen für Eltern über Kindergärten und Tagesbetreuung für Kinder in Niedersachsen
Mein Kind kommt in die Schule – Моя дитина ходить до школи
Моє повсякденне шкільне життя (PDF)
Батьки як партнери (PDF)
Schulübergang – перехід до школи
перехід від початкової школи до школи подальшого навчання – Найважливіші запитання та відповіді про (PDF) – Übergang von Grundschule auf weiterführende Schulen –
Schule in Niedersachsen – kurz und klar
Школа в Нижній Саксонії (PDF)
Kinderbetreuung
Angebote in der Kinderbetreuung
Plätze für die Kinderbetreuung in einer Krippe, einer Kindertagespflegestelle oder in einem Kindergarten werden unter anderem über die Städte und Gemeinde vergeben. Familien, die nach Niedersachsen kommen, sollten sich sehr schnell bei ihrer Stadt oder Gemeinde anmelden. Dort gibt es Informationen zu den konkreten Angeboten der Kinderbetreuung sowie die späteren Schulanmeldung.
In der Kinderbetreuung wird unterschieden zwischen:
- Ganz kleine Kinder im Alter von 0-3 Jahren besuchen eine Krippe.
- Kinder im Alter von 3-6 Jahren gehen in den Kindergarten.
Die Betreuung findet in der Regel möglichst nah am Wohnort statt. Dies kann in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege aber auch über Angebote der offenen Jugendhilfe erfolgen.
Kinderbetreuung und mögliche Kosten
Der Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder ist für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung in einem Umfang von bis zu acht Stunden pro Tag beitragsfrei. Nur für Essen in den Einrichtungen und eine Betreuung über acht Stunden hinaus täglich kann der Träger Beiträge verlangen.
Für Kinder unter drei Jahren und für Schulkinder, die neben der Schule in einem Hort betreut werden, fallen Kostenbeiträge der Eltern an. Diese legt der Träger fest. Ein Kostenbeitrag kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder ein Teilnahmebeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden. Dies ist der Fall, wenn die Belastung der Kostenbeiträge den Eltern des Kindes nicht zuzumuten ist. Hierzu berät das zuständige örtliche Jugendamt.
Schule
Kinder und Jugendliche aus den ukrainischen Kriegsgebieten können und sollen in Niedersachsen unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote nutzen. Wie alle Kinder und Jugendlichen haben auch geflüchtete Kinder und Jugendliche ein Recht auf kostenlose Betreuung, kostenlosen Schulunterricht oder eine berufliche Bildung durch den Staat.
Bildungssystem in Niedersachsen
- Nach der Kinderbetreuung – so ca. ab dem 6. Geburtstag – wechseln die Kinder in die Grundschule und besuchen dort die Klassen 1-4. Kinder im Grundschulalter sind damit zumeist zwischen 6 und 10 Jahren.
- Nach der Grundschule gehen die Kinder auf weiterführende Schulen. Es gibt in Niedersachsen unterschiedliche Schulformen. Damit soll für jedes Kind das passende Schulangebot zur Verfügung stehen. Es gibt Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Oberschulen, Gymnasien und bestimmte Förderschulen. [weitere Informationen auf Englisch in der Infospalte]. Nach vier oder fünf Jahren – nach der Klasse 9 oder 10 – können die Jugendlichen einen ersten Schulabschluss machen.
- Die Jugendlichen können dann eine (duale) Berufsausbildung machen oder noch weiter zur Schule gehen. Bei guten Leistungen und Noten können die Schülerinnen und Schüler weiter zur Schule gehen und nach drei Jahren in den Klassen 11-13 das Abitur ablegen. Mit dem Abitur kann eine Hochschule oder Universität besucht werden.
- Wenn die Jugendlichen eine Ausbildung machen, dann wechseln sie auf die für den jeweiligen Beruf passende berufsbildende Schule. Meistens findet die Ausbildung in der Schule und in einem Betrieb, einer Firma oder einem Unternehmen statt. An berufsbildenden Schulen können aber auch weitere Abschlüsse gemacht werden.
Anmelden der Kinder für eine Schule
Sobald geregelt ist, dass die Familie einen sogenannten Aufenthaltsstatus hat – also in Niedersachsen bleiben und wohnen kann – können Ihre Kinder (ab 6. Jahren) eine Schule in Niedersachsen besuchen. Sie müssen es sogar, es besteht Schulpflicht.
Die Schülerinnen und Schüler können sich direkt an der Schule an ihrem Wohnort oder bei der Kommune (im Rathaus der Stadt oder Gemeinde) anmelden. Dort erfahren Sie auch, ob Ihre Kinder kostenlos mit dem Bus oder der Bahn zur Schule fahren können.
Auch wenn für die Familie noch nicht alles zum Wohnort, zum Recht auf den Aufenthalt dort usw. mit den Behörden geregelt ist, können die Kinder zur Schule gehen. Sie werden dann von den Schulen als Gastschülerin oder Gastschüler aufgenommen.
Sprachbildungszentren
In den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung Niedersachsen gibt es 16 Sprachbildungszentren. Das Angebot an Beratung und Unterstützung umfasst u.a. die Bereiche Sprachliche Förderung vor der Einschulung, Sprachliche Vielfalt und Diversität, Herkunftssprachlicher Unterricht sowie Sprachfeststellungsprüfungen und Sprachförderung für „Deutsch als Zweitsprache.“ Die Standorte der Sprachbildungszentren sowie Kontaktinformationen finden Sie hier: Sprachbildungszentren in Niedersachsen.
Weitere Informationen
Auf dem Themenportal Sprachbildung und Interkulturelle Bildung finden Sie Informationen und mehrsprachige Flyer zum Schulbesuch sowie zum Distanzlernen. Die Flyer sind in verschiedenen Sprachen verfügbar und können heruntergeladen werden: Bildungsportal Niedersachsen.
Flexibilisierungsoffensive
Erleichterungen für Kitas und Schulen bei der Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine
Kita-Träger erhalten einen umfassenden Instrumentenkoffer, um unbürokratisch zusätzliche Angebote der Kindertagesbetreuung für geflüchtete Kinder zu schaffen. Auch bei der Einstellung ukrainischen Personals für die frühkindliche Bildung werden Verwaltungsverfahren verschlankt und beschleunigt.
Für die niedersächsischen Schulen hat das Kultusministerium ein weiteres Informationspaket aufgelegt, das insbesondere die flexiblen Möglichkeiten der Beschulung neu aus der Ukraine hinzugekommener Schülerinnen und Schüler aufzeigt.
Pensionierte Lehrkräfte, Studierende und ukrainische Fachkräfte gesucht
Pensionierte Lehrkräfte und Studierende können sich über das Bewerbungsportal https://www.eis-online.niedersachsen.de/ für eine Tätigkeit in den niedersächsischen Schulen zu registrieren.
Für pädagogische Fachkräfte aus der Ukraine wurde ein dreisprachiges Meldeportal eingerichtet: https://www.eis-online-nilep.niedersachsen.de/initiativbewerbung.
Beratung und Unterstützung für Kinder aus Kriegsgebieten sowie Handreichungen für Lehrende
Das Niedersächsische Kultusministerium hat gemeinsam mit den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung viele Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf dem Bildungsportal Niedersachsen zusammengestellt. Dort finden Sie auch Empfehlungen für Lehrkräfte für den schulischen Umgang mit dem Thema Krieg.
Dort finden Sie u.a. Hinweise zur Gesprächsführung, zur altersgerechten Ansprache, zu möglichen emotionalen Überforderungen und zum Umgang mit Medien. Zudem wird verdeutlicht, dass Kinder und Jugendliche sehr unterschiedliche Bedürfnisse haben, um die Ereignisse zu verarbeiten.
Das Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) – hat darüber hinaus mit der „Koordinierungsstelle Friedensbildung“ Unterrichtsmaterial für Schulen zum Thema Krieg und Gewalt zusammengestellt. Überdies sind dort auch Materialien zu finden, die das Thema Gewalt und Krieg aus der Perspektive der Friedensbildung aufgreifen.
Schulpsychologie Niedersachsen: Empfehlungen für Lehrkräfte im schulischen Umgang mit dem Thema Krieg
Informationspakete für Lehrkräfte (PDF-Download)
- Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet
- Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet
- Vorgehensweise bei verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern mit Fluchterfahrung
- Einbeziehung traumapädagogischer Konzepte in Schule
- Möglichkeiten der Selbstfürsorge von Lehrkräften
Mit Kindern über Krieg sprechen
Die Flut an Informationen ist gerade in Krisenzeiten sehr groß. Kinder werden über die verschiedensten Kanäle (z. B. Fernsehen, Radio, Soziale Medien, Zeitungen, Gespräche) mit dem Krieg in der Ukraine konfrontiert. Das verunsichert viele und es wichtig, auf Fragen einzugehen und mit Kindern über die Ängste zu sprechen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat einen Leitfaden zum Thema „Mit Kindern über Krieg sprechen“ zusammengestellt.
- Signalisieren Sie, dass Sie für Ihr Kind da sind
- Seien Sie für die Ängste und Sorgen da
- Vermitteln Sie Informationen sachlich und kindgerecht
- Geben Sie Halt und vermitteln Sie Sicherheit
- Weisen Sie auf positive Entwicklungen hin (z.B. Verhandlungen)
- Begrenzen Sie den Medienkonsum Ihres Kindes
- Lassen Sie Ihr Kind mit Bildern und Videos aus Krisengebieten nicht allein
- Nutzen Sie Kindersuchmaschinen (Blinde-Kuh.de, FragFinn.de)
Bildungsportal Niedersachsen: Empfehlungen für Lehrkräfte im schulischen Umgang mit dem Thema Krieg
Hotlines – anonym und kostenfrei
- Elterntelefon: 0800 111 0 550 (Mo – Fr 9 – 17.00 Uhr, Di + Do bis 19.00 Uhr)
- Kinder und Jugendliche: 116 111 (Mo – Sa 14 bis 20.00 Uhr)
- Internet: www.nummergegenkummer.de
Regionale Landesämter für Schule und Bildung
RLSB Braunschweig
Tel.: 0531 484 3333
service@rlsb-bs.niedersachsen.de
RLSB Hannover
Tel.: 0511 106 6000
service@rlsb-h.niedersachsen.de
RLSB Lüneburg
Tel.: 04131 15 2222
service@rlsb-lg.niedersachsen.de
RLSB Osnabrück
Tel.: 0541 77046 0
service@rlsb-os.niedersachsen.de